Beschlossene Honorarkürzung für Psychotherapie ab ...
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 beschlossen, die Vergütung für ambulante psychotherapeutische Leistungen im EBM-Abschnitt 35.2.1 zum 1. April 2026 um 4,5 % zu senken. Gleichzeitig werden ...