Aktuelles

GmbH-Recht für Geschäftsführer

Meldepflichten im Transparenz- und Unternehmensregister

Für alle Kapitalgesellschaften gilt das strenge Gläubiger-Schutzprinzip. Der Kunde, der Geldgeber und alle Lieferanten sollen wissen, mit wem sie Geschäfte machen und wie es um Dein Unternehmen steht! 

Daher müssen alle GmbHs, Aktiengesellschaften und haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften einmal jährlich ihren handelsrechtlichen Jahresabschluss beim Unternehmensregister veröffentlichen. Weitere Details hierzu findest Du unter: http://www.unternehmensregister.de.

Wir in der SteuerBAR erfüllen Deine gesetzlichen Pflichten zur Meldung als GmbH-Geschäftsführer!

Deine gesetzlichen Pflichten als Geschäftsführer der GmbH:

Anmeldung des Jahresabschlusses beim:

Transparenz- und Unternehmensregister!

Das Unternehmensregister

Welche Daten kann man aus dem Unternehmensregister über meine Kapitalgesellschaft herausfinden?

Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ist man zur Wahrung der gesetzlichen Pflichten verpflichtet. Hierzu gehört auch die Anmeldung des Jahresabschlusses -einmal jährlich- beim Unternehmensregister. Bei kleinen Kapitalgesellschaften werden hier die eigentliche Bilanz, der Anhang und eine Bestätigung der Geschäftsführer über die Verabschiedung des Jahresabschlusses veröffentlicht. Je größer die Kapitalgesellschaft bereits ist, desto höher werden die Anforderungen an die Veröffentlichung.

Das Bundesjustizministerium für Justiz hat hierzu eine umfangreiche Mitteilung herausgegeben, welche Formerfordernisse einzuhalten sind. Kommst Du als Geschäftsführer dieser Pflicht nicht nach, so drohen hohe Bußgelder, die das Justizministerium erlassen kann. Weiteres zu der Veröffentlichungspflicht findest Du unter:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/Jahresabschluesse/
Offenlegung/Offenlegungspflichten/Offenlegungspflichten_node.html

Was kann man aus den veröffentlichten Daten ablesen?

JahresgewinnDieser bietet Rückschlüsse auf Deine Unternehmensentwicklung in den letzten Jahren. Man kann sehr einfach alle Jahresgewinne aller veröffentlichten Jahre gegenüberstellen und hat hier schnell einen umfangreichen Einblick in die Entwicklung des Betriebes.
PASSIVADie Passivseite Deiner Bilanz zeigt dem Betrachter genau auf, wie Deine Unternehmung mit Geld ausgestattet ist (Kapitalherkunftsseite): Hast Du in den letzten Jahren sehr gute Gewinne erwirtschaftet und die Gelder nicht aus Deiner GmbH rausgezogen, so wird das Eigenkapital der Gesellschaft gut ausgestattet sein. Dies zeugt immer von einer guten Unternehmensentwicklung. Brauchst Du dagegen Fremdgelder von Banken oder anderen Geldgebern, dann wird die Luft dünner. Ein Ausfallrisiko kann hieraus bestimmt werden: dies nutzen Ratingagenturen: hohes Ausfallrisiko: keine Leasingverträge oder Darlehen!
AKTIVADies ist die Kapitalverwendungsseite: vereinfacht: was hast Du mit dem Geld der Passivseite gemacht? Hast Du PKW, LKW, Gebäude oder sonstiges Anlagevermögen hiervon erworben? Oder das Geld einfach auf Deinem Bankkonto geparkt? Und wie hoch sind Deine Aussenstände von Deinen Kunden? Dies alles kann ein Fachkundiger erkennen. 

Das Transparenzregister

Die Gesetzgebung will Transparenz bei den Beteiligungsstrukturen von Kapitalgesellschaften. Auch eine Auswirkung des strengen Gläubigerschutzprinzips: wer hat bei welcher Gesellschaft das Sagen und kann Geschäftsaktivitäten maßgebend beeinflussen. Eigentlich war diese Pflicht zur Offenlegung logisch und längst fällig. Denn: was nutzt einem die Bilanz, wenn man nicht klar und eindeutig erkennen kann, wem die Gesellschaft gehört! Damit ist Schluss und der wirtschaftlich Berechtigte muss für alle Parteien sichtbar veröffentlicht werden.

Die IHK Berlin hat hierzu eine umfangreiche Mitteilung herausgegeben, welche Formerfordernisse einzuhalten sind. Kommst Du als Geschäftsführer dieser Pflicht nicht nach, so drohen auch hier hohe Bußgelder, die das Justizministerium erlassen kann. Weiteres zu der Veröffentlichungspflicht findest Du unter:

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/kaufmaennische-pflichten/mitteilungspflicht-transparenzregister-3948492

Fazit

Im Rahmen der Erstellung und Verabschiedung des Jahresabschlusses Deiner Kapitalgesellschaft erfüllen wir die gesetzlichen Verpflichtungen zur Anmeldung im Unternehmens- und Transparenzregister für Dich! Dies geschieht unsererseits immer um den 31.12. eines jeden Jahres. Dann melden wir alle Jahresabschlüsse gleichzeitig an.

Als Nachweis der Eintragung erhältst Du dann vom Bundesanzeiger eine Gebühren-rechnung. Hier wird sowohl eine Gebühr für die Anmeldung im Unternehmensregister als auch eine separate Gebühr für das Transparenzregister festgesetzt. Damit kommst Du aber allen Verpflichtungen nach.

Hinweis: Alle Rating-Agenturen bedienen sich der veröffentlichten Daten aus den vorstehenden Registern. Dies ist die Datenquelle Nr. 1 für die Unternehmensentwicklung und das Eingruppieren von Unternehmen in Risikoklassen. Wir achten ständig darauf, dass Deine Daten nicht einfach nur im Netz stehen, sondern sind aktiv mit der Creditrefrom in Kontakt und geben weiterführende Unternehmensstände durch: alles, damit Du bessere Leasing- und Kreditkonditionen bei Deinem kommenden Gespräch im Autohaus oder Deiner Hausbank erhältst.

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