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Stundung von Krediten

Im März hat die Bundesregierung als eine der ersten Reaktionen auf die Corona-Krise ein gesetzliches Kreditmoratorium verhängt, damit Verbraucher bei der Abzahlung laufender Kredite nicht unverschuldet vor einer Zahlungsunfähigkeit stehen. Wie die Verbraucherverbände, allen voran die Bundeszentrale der Verbraucherverbände, jetzt feststellten, reagieren Banken und Sparkassen sehr unterschiedlich, wenn Verbraucher mit Darlehen pandemiebedingt Zahlungsschwierigkeiten haben. So verlangt eine Volksbank in Nordrhein-Westfalen laut Verbraucherbeschwerde auch während der gesetzlich eingeräumten Aussetzung des Kredites weiterhin Zinszahlungen. Auch der Bundesverband Deutscher Banken (BdB) empfiehlt Kreditinstituten trotz Kreditaussetzung auf Zinszahlungen zu bestehen. Dies steht im Widerspruch zum im März beschlossenen Kreditmoratorium. Demnach können Privatpersonen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind, bei Krediten die Zahlung von Tilgung und Zinsen aufschieben.

In einem Aufruf wendet sich jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverband an Kreditnehmer mit den Fragen:

Gewähren die Geldinstitute problemlos den vom Gesetzgeber vorgesehenen kostenfreien Aufschub der Raten?
Werden die Zinszahlungen tatsächlich ausgesetzt? 

In diesen Fällen wird seitens des Verbandes Hilfe angeboten.

Quelle: verbraucherzentrale

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